Die EN1822-Norm
Klicken Sie hier, um die vereinfachte Erklärung der EN1822-Normung zu lesen.
Es gibt Situationen, die extrem hohe Anforderungen an die Luftqualität stellen. Denken Sie z. B. an einen Operationssaal, einen Reinraum oder ein Labor. Wenn Sie absolut sicher sein wollen, dass feste Partikel, Aerosole und Keime ferngehalten werden, wählen Sie einen Absolutfilter von Tops.
Norm EN1822:2010
Im Januar 2011 veröffentlichte die NEN die 5-teilige Norm NEN EN1822 High Efficiency Air Filters (EPA, HEPA und ULPA). Die Norm definiert die Prüfung der Filtrationseigenschaften von Absolutfiltern in der Filterproduktionsanlage, d.h. Efficient Particulate Air Filter (EPA), High Efficiency Particulate Air Filter (HEPA) und Ultra Low Penetration Air Filter (ULPA). Die Norm deckt keine In-situ-Prüfung von Absolutfiltern im eingebauten Zustand ab. Hierfür bleibt die NEN EN ISO 14644-3 unverändert in Kraft.
Tops Luftfilter liefert nur Produkte, die den europäischen Normen entsprechen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder ein unverbindliches Angebot.
Im Januar 2011 veröffentlichte die NEN die 5-teilige Norm NEN EN1822 High Efficiency Air Filters (EPA, HEPA und ULPA). Die Norm definiert die Prüfung der Filtrationseigenschaften von Absolutfiltern in der Filterproduktionsanlage, d.h. Efficient Particulate Air Filter (EPA), High Efficiency Particulate Air Filter (HEPA) und Ultra Low Penetration Air Filter (ULPA). Die Norm deckt keine In-situ-Prüfung von Absolutfiltern im eingebauten Zustand ab. Hierfür bleibt die NEN EN ISO 14644-3 unverändert in Kraft.
Tops Luftfilter liefert nur Produkte, die den europäischen Normen entsprechen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder ein unverbindliches Angebot.
Die Norm EN1822:2010 besteht aus 5 Teilen:
- Teil 1: Klassifizierung, Leistungstests, Benotung
- Teil 2: Aerosolerzeugung, Messgeräte, Statistik zur Partikelzählung
- Teil 3: Prüfung flacher Filtermedien
- Teil 4: Bestimmung der Leckage von Filterelementen (Scanning-Methode)
- Teil 5: Bestimmung des Wirkungsgrades von Filterelementen CEN/TC 195 „Air Filter for General Ventilation“ hat diese Überarbeitung und Ergänzungen zur bestehenden EN 1822 erarbeitet.
Sie ersetzt die vorherige Version von 1998 (Teil 1 bis 3) und 2000 (Teil 4 und 5).
Für die Niederlande arbeitete die NEN-Kommission 35107400002 ‚Leitfaden CEN TC 195‘ mit Experten in der Arbeitsgruppe an der neuen Norm.
Was hat sich geändert?
In Teil 1 wurde die Einstufung von Filtern in die Klassen H10 bis H12 geändert; sie wurde zu E10 bis E12. Die Klassengrenzen bleiben jedoch unverändert. Diese Umbenennung im EPA-Filter bringt zum Ausdruck, dass man diese Gruppe von Filtern nur nach ihrer integralen Wirkungsgradbestimmung (Wirkungsgrad über die gesamte Filterfläche) einstuft. Eine Leckageprüfung für die Klassifizierung ist weder wünschenswert noch möglich. Anstelle einer individuellen Wirkungsgradbestimmung kann nach Abschnitt 7.4.4 (und in Abschnitt 5 Abschnitt 4.4) eine Wirkungsgradbestimmung auf statistischer Basis durchgeführt werden. Für die Klassen H und U bleibt die individuelle Wirkungsgradbestimmung und Dichtheitsprüfung unverändert.
Tabelle: Klassifizierung von EPA-, HEPA- und ULPA-Filtern
Änderungen in Teil 4
An den Teilen 2 und 3 wurden keine Änderungen vorgenommen. Teil 4 definiert im informativen Anhang D die alternative Methode zur Durchführung einer Dichtheitsprüfung (Scanning-Methode) mit einer festen Prüfsubstanz, Polystyrol-Latex (PSL). Dies ist besonders wichtig für die Mikroelektronik, wo die Verwendung eines öligen Prüfaerosols unerwünscht oder sogar in vielen Fällen wegen der Verdunstung ausgeschlossen ist. Die Bestimmung des Wirkungsgrades und die Klassifizierung sollten jedoch mit einem flüssigen öligen Prüfaerosol durchgeführt werden, wie in Teil 1 beschrieben. In der Praxis wird daher, wenn ein festes Prüfaerosol vorgeschrieben ist, nur ein Scantest durchgeführt und die Bestimmung des Wirkungsgrades und die Klassifizierung (mit statistischem Nachweis) müssen an separaten Filtern als Typprüfung durchgeführt werden.
Der ebenfalls informative Anhang E beschreibt eine alternative Methode zur Prüfung von H13-Filtern mit einem Partikelzähler im Bereich von 0,3-0,5 m. Aufgrund von Erfahrungen und einer theoretischen Berechnung eines definierten Lecks sollte ein H13-Filter mit einem lokalen Wert von 99,75% (Durchlass 0,25%) im Bereich von 0,3-0,5 m einen Wirkungsgrad von 99,9996% haben. Mit dieser Methode können alle Einwände gegen die bereits bestehende und in Anhang A beschriebene visuelle Ölnebeldichtheitsprüfung ausgeräumt werden. Die Methode ist auch für H13-Filter mit runden oder V-förmigen Filtergehäusen geeignet.
Zusätzlich zu der bereits vorhandenen detaillierten Beschreibung (für Absolutfilter aus Mikroglasfasern) der Wirkungsgradbestimmung in der MPPS (Most Penetrating Particle Size) wird in Teil 5 die statistische Methode zur Wirkungsgradbestimmung von EPA-Filtern in Kapitel 4.4 ausführlich beschrieben.
Aus der Einleitung geht bereits hervor, dass für Membranfilter und Filter mit geladenen synthetischen Medien unterschiedliche Regeln gelten. Membranmedien finden zunehmend Anwendung, insbesondere in der Mikroelektronik, wo die Verwendung von Mikroglasfasern in verschiedenen Prozessen zu einer unerwünschten Freisetzung von Bor führt. Membranmedien haben einen MPPS unter 0,1 m. PTFE-Membranmedien haben einen MPPS von 0,07 m (70 Nanometer).
Informativer Anhang A
Im informativen Anhang A sind zwei Methoden zur Prüfung von Absolutfiltern mit Membranmedien angegeben. Da die untere Nachweisgrenze bei 0,05 m liegt, kann die direkte MPPS-Bestimmung nur mit einem CNC (Condensed Nucleus Counter) durchgeführt werden. Für die alternative Verwendung eines Laserpartikelzählers und eines DEHS-Aerosols von 0,14 m wird im Anhang ein Berechnungs- und Berichtsbeispiel gegeben. Der normative Anhang B behandelt die Bestimmung des Wirkungsgrades und die Klassifizierung von Absolutfiltern, die mit elektrostatisch aufgeladenen synthetischen Medien hergestellt werden. Synthetische Medien mit Nennwirkungsgraden von bis zu 99,95 % sind in den letzten Jahren zunehmend verfügbar geworden. Hohe Abscheidegrade werden durch das Spinnen feinerer Fasern und deren elektrostatische Aufladung erreicht.
Im informativen Anhang A sind zwei Methoden zur Prüfung von Absolutfiltern mit Membranmedien angegeben. Da die untere Nachweisgrenze bei 0,05 m liegt, kann die direkte MPPS-Bestimmung nur mit einem CNC (Condensed Nucleus Counter) durchgeführt werden. Für die alternative Verwendung eines Laserpartikelzählers und eines DEHS-Aerosols von 0,14 m wird im Anhang ein Berechnungs- und Berichtsbeispiel gegeben. Der normative Anhang B behandelt die Bestimmung des Wirkungsgrades und die Klassifizierung von Absolutfiltern, die mit elektrostatisch aufgeladenen synthetischen Medien hergestellt werden. Synthetische Medien mit Nennwirkungsgraden von bis zu 99,95 % sind in den letzten Jahren zunehmend verfügbar geworden. Hohe Abscheidegrade werden durch das Spinnen feinerer Fasern und deren elektrostatische Aufladung erreicht.
Entladungsverfahren im Rahmen der Norm
Diese synthetischen Medien werden als Alternative zu absoluten Mikrofaserfiltern angeboten. Die „permanente“ elektrostatische Aufladung verschwindet jedoch im Laufe der Zeit durch Neutralisierung mit den eingefangenen Staubpartikeln, insbesondere wenn es sich um Aerosole, Submikronpartikel oder geladene Partikel handelt. Bei EPA-, HEPA- und ULPA-Filtern, die nach einer garantierten Anfangseffizienz ausgewählt werden und ihre Effizienz oft über viele Jahre hinweg in kritischen Anwendungen im Gesundheitswesen, in der Pharmazie und in der Industrie beibehalten müssen, ist dies ein Grund, dies bereits bei der Effizienzbestimmung und Klassifizierung zu berücksichtigen. Für die Beimischung von 20% synthetischen Fasern zum absoluten Filterpapier ist dieser Anhang B daher normativ zwingend.
Für das Entladeverfahren verweist die Norm auf EN 779:2002 Anhang A. Der Filter muss mit der Angabe des prozentualen Anteils der beladenen synthetischen Fasern sowie der Bestimmung des Wirkungsgrads und der Klassifizierung im entladenen Zustand gemäß dem beigefügten Beispiel gekennzeichnet sein. Wirkungsgrad 99,98% für MPPS im entladenen Zustand gemäß Anhang B der EN 1822-5:2010″, „Filterklasse H13 gemäß EN 1822-1 und Anhang B, EN1822-5:2010“.
Optional kann hinzugefügt werden: „Wirkungsgrad 99,998 % für MPPS im neuen, geladenen Zustand gemäß Anhang B von EN 1822-5:2010“.