Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anwendbarkeit
1.1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, alle Handlungen und alle Verträge jeglicher Art zwischen Tops Luftfilter B.V. mit Sitz in der Platinastraat 34, 6031 TW Nederweert, im Folgenden Tops Luftfilter genannt, und seinen Kunden oder Auftraggebern, im Folgenden die Gegenpartei genannt.
1.2. Abweichende Bedingungen sind für Tops Luftfilter nur insoweit verbindlich, als Tops Luftfilter ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
Angebote
2.1. Alle Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist eine Gültigkeitsdauer angegeben.
Zustandekommen des Vertrages
3.1. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn er von Tops Luftfilter innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Auftrags bestätigt wurde oder wenn Tops Luftfilter mit der Ausführung des Auftrags begonnen hat.
3.2. Mündliche Angebote oder Zusagen binden Tops Luftfilter nicht, es sei denn, sie wurden von Tops Luftfilter innerhalb von 10 Tagen bestätigt.
3.3. Tops Luftfilter übernimmt keine Haftung für Fehler und/oder Ungenauigkeiten in Aufträgen, die dadurch entstehen, dass Aufträge nicht schriftlich an Tops Luftfilter erteilt wurden.
Änderungen
4.1. Alle Änderungen am ursprünglichen Auftrag werden der Gegenpartei auf einer Nachberechnungsbasis in Rechnung gestellt.
4.2. Alle Änderungen müssen Tops Luftfilter von der Gegenpartei rechtzeitig und schriftlich mitgeteilt werden; werden Änderungen mündlich oder telefonisch mitgeteilt, liegt das Risiko für die Umsetzung der Änderungen vollständig bei der Gegenpartei.
4.3 Änderungen an einem bereits erteilten Auftrag können zu einer Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist führen, für die Tops Luftfilter nicht haftet.
Preise
5.1. Alle unsere Preise verstehen sich in Euro.
5.2. Die Preise gelten für die Lieferung ab der Niederlassung Nederweert und verstehen sich ohne Verpackung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
5.3. Alle Verträge werden von Tops Luftfilter unter der Bedingung geschlossen, dass die Preise von Tops Luftfilter jederzeit, jedoch niemals innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss, ohne vorherige Ankündigung geändert werden können.
5.4. Jeder noch nicht ausgeführte Auftrag oder Teil davon wird zu den geänderten Preisen ausgeführt, vorbehaltlich des Rechts der Gegenpartei, die zum Zeitpunkt der im vorstehenden Artikel genannten Änderungen noch nicht ausgeführten Aufträge oder Teile davon innerhalb von 8 Tagen ab dem Datum der Mitteilung der Änderung an die Gegenpartei schriftlich zu stornieren.
Lieferzeiten
6.1. Angegebene Lieferzeiten sind niemals als Fristen zu betrachten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Im Falle einer verspäteten Lieferung muss Tops Luftfilter daher in Verzug gesetzt werden.
6.2. Die von Tops Luftfilter angegebenen Lieferfristen beginnen zum spätestens folgenden Zeitpunkt: a. dem Tag des Vertragsabschlusses.
b. der Tag, an dem Tops Luftfilter die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen erhält.
c. der Tag des Eingangs einer vereinbarten vollständigen oder teilweisen Vorauszahlung oder einer erforderlichen Sicherheit.
Höhere Gewalt
7.1. Im Falle von höherer Gewalt hat Tops Luftfilter das Recht, ohne gerichtliche Intervention entweder die Ausführung des Vertrags für die Dauer der höheren Gewalt auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass Tops Luftfilter zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist.
7.2. Tops Luftfilter kann sich unter anderem auf höhere Gewalt berufen, wenn Tops Luftfilter aufgrund von Streiks, Ausschlüssen, Feuer, Verkehrshindernissen, Rohstoff-, Material- oder Arbeitskräftemangel, Mobilisierung, Krieg, Ein- oder Ausfuhrhindernissen, staatlichen Maßnahmen oder anderen hinderlichen Umständen, die sich der Kontrolle von Tops Luftfilter entziehen, nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, selbst wenn die vorgenannten Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als vorhersehbar angesehen werden konnten.
Lieferung
8.1. Alle Lieferungen gelten als am Geschäftssitz von Tops Luftfilter erfolgt.
8.2. Die Lieferung gilt in dem Moment als erfolgt, in dem die Waren das Lager von Tops Luftfilter verlassen oder der Gegenpartei zur Verfügung gestellt werden, wobei alle Risiken auf die Gegenpartei übergehen. Wenn die Gegenpartei, nachdem sie die Waren zur Verfügung gestellt hat, diese nicht abnimmt, ist Tops Luftfilter berechtigt, die Waren auf Kosten der Gegenpartei einzulagern und die Bezahlung zu verlangen.
8.3. Bei Lieferung ab dem Geschäftssitz von Tops Luftfilter erfolgt die Lieferung auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei, auch wenn Tops Luftfilter die Waren frachtfrei verkauft hat.
8.4. Wenn die Gegenpartei die Waren nicht innerhalb der vereinbarten Lieferfrist abnimmt, ist Tops Luftfilter berechtigt, nach Ablauf der angemessenen Frist in der vorherigen Inverzugsetzung den Vertrag als aufgehoben zu betrachten. In diesem Fall ist die Gegenpartei verpflichtet, den Schaden, der Tops Luftfilter dadurch entsteht, zu ersetzen.
Eigentumsvorbehalt
9.1. Alle von Tops Luftfilter gelieferten Waren bleiben dessen Eigentum, solange die Gegenpartei nicht alles, was Tops
Luftfilter aufgrund des in Bezug auf diese Waren geschlossenen Vertrags geschuldet wird, vollständig bezahlt hat. Infolgedessen ist es der Gegenpartei bis zur vollständigen Bezahlung untersagt, die Waren an Dritte zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder in irgendeiner Weise zu veräußern oder zu belasten, sie ist jedoch befugt, die Waren im Rahmen ihres normalen Geschäftsbetriebs zu verwenden. Jede Forderung, die Tops Luftfilter gegenüber der Gegenpartei hat, ist bei einem Verstoß sofort fällig und zahlbar.
9.2. Wenn die Gegenpartei ihren Zahlungs- und/oder sonstigen Verpflichtungen gegenüber Tops Luftfilter nicht nachkommt, für insolvent erklärt wird, einen Zahlungsaufschub beantragt hat, in Liquidation geht, aufgelöst wird oder stirbt, ihre Zwangsverwaltung beantragt wurde oder ihre Güter oder Forderungen beschlagnahmt wurden, hat Tops Luftfilter jederzeit und ohne vorherige Inverzugsetzung das Recht, die von ihm gelieferten Waren ohne gerichtliche Intervention auf Kosten und Risiko der Gegenpartei von dem Ort, an dem sie sich befinden, zu entfernen, ohne dass ein Gerichtsbeschluss erforderlich ist, um diesen Ort zu betreten, und die genannten Waren so lange einzubehalten, bis die Gegenpartei alle ihre Verpflichtungen gegenüber Tops Luftfilter erfüllt hat, und Tops Luftfilter hat das Recht, den/die geschlossenen Vertrag/Verträge, sofern dies nicht geschehen ist, als aufgelöst zu betrachten und vollen Schadensersatz zu fordern.
Beanstandungen
10.1. Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Waren schriftlich erfolgen. Die Gegenpartei, die die gelieferte Waren nicht innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt ordnungsgemäß auf ihre Tauglichkeit geprüft hat, gilt als mit der Lieferung einverstanden. Die Gegenpartei ist nicht an die 8-tägige Frist gebunden, wenn diese Frist in einem bestimmten Fall vernünftigerweise eine Verlängerung erfordert.
10.2. Beanstandungen berechtigen die Gegenpartei niemals dazu, Zahlungen zu verweigern oder ganz oder teilweise auszusetzen.
10.3. Wenn Tops Luftfilter eine Beanstandung für gerechtfertigt hält, erfolgt nach dem Ermessen von Tops Luftfilter eine Gutschrift oder eine erneute Lieferung oder Reparatur.
10.4 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Tops Luftfilter können keine Waren zurückgegeben werden. Nach schriftlicher Zustimmung können die Waren an Tops Luftfilter zurückgeschickt werden.
Zahlungsbedingungen
11.1. Sofern nicht anders vereinbart, müssen Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in unseren Geschäftsräumen oder auf eines der von uns angegebenen Konten geleistet werden.
11.2. Wenn zwischen Tops Luftfilter und der Gegenpartei ein Zahlungsnachlass vereinbart wurde, verfällt dieser, wenn die Gegenpartei die Rechnungen nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt.
11.3. Die Zahlungsfrist in Artikel 11.1. ist als fatale Frist zu betrachten, sodass die Gegenpartei, wenn sie nicht innerhalb dieser Frist zahlt, von Rechts wegen durch die bloße Überschreitung der Zahlungsfrist in Verzug gerät. Tops Luftfilter erhebt, unbeschadet seiner Rechte, gesetzliche Zinsen auf überfällige Raten oder Zahlungen. Die Zinsen werden für jeden Monat oder einen Teil davon ab dem/den Fälligkeitstermin(en) berechnet.
11.4. Die Gegenpartei, die den von ihr geschuldeten Betrag nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist beglichen hat und von Tops Luftfilter zur Zahlung aufgefordert wurde, ist verpflichtet, 15% des von der Gegenpartei geschuldeten Betrags für die außergerichtlichen Inkassokosten zu zahlen, wenn Tops Luftfilter die Forderung ausgelagert hat.
11.5. Tops Luftfilter behält sich das Recht vor, bei umfangreichen Lieferungen nach eigenem Ermessen und bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit der Gegenpartei eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen und/oder von der Gegenpartei eine Sicherheit für die Erfüllung ihrer weiteren Zahlungsverpflichtungen zu verlangen. Solange die geforderte Sicherheit nicht geleistet wurde, ist Tops Luftfilter nicht verpflichtet, den Vertrag (weiter) zu erfüllen.
Garantie
12.1. Tops Luftfilter garantiert, dass die Waren für zwölf Monate nach der Lieferung unbenutzt und entsprechend ihrer Spezifikation funktionieren. Eine darüber hinausgehende Garantie wird von Tops Luftfilter nicht gewährt. Die Garantieverpflichtung erstreckt sich nur auf Mängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise nicht wahrnehmbar waren.
12.2. Im Falle von berechtigten Garantieansprüchen gilt Folgendes:
(i) Tops Luftfilter verpflichtet sich, auf eigene Kosten die Mängel zu beheben oder die mangelhaften Waren zu ersetzen, dies immer nach dem Ermessen von Tops Luftfilter.
(ii) Die Garantie gilt ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Waren bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums, vorausgesetzt, die Gegenpartei hat alle ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag mit Tops Luftfilter stets erfüllt, und unter der Voraussetzung, dass die Garantie erlischt, wenn die Gegenpartei oder Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Tops Luftfilter Änderungen an den gelieferten Waren vornehmen oder Arbeiten daran durchführen (einschließlich Wartung).
(iii) In folgenden Fällen kann keine Berufung auf die Garantie erfolgen:
– bei einer fahrlässigen oder unsachgemäßen Verwendung durch die Gegenpartei.
– bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung oder der von der Gegenpartei erteilten Anweisungen.
– bei Mängeln, die durch normale Abnutzung, Unfälle oder Unglücke wie Feuer, Wasserschäden, Erdbeben usw. verursacht wurden.
– bei Anwendbarkeit staatlicher Vorschriften in Bezug auf die Art oder Qualität der Waren oder der angewandten Arbeitsmethoden.
– bei Waren, Arbeitsmethoden und Konstruktionen, soweit sie auf Anweisung oder im Namen der Gegenpartei angewendet werden, sowie Waren, die von der Gegenpartei oder in deren Namen geliefert werden.
12.3. Die Garantie beschränkt sich immer auf die Reparatur oder den Ersatz und nichts darüber hinaus.
12.4. Die Gegenpartei muss Tops Luftfilter in jedem Fall ausreichend Gelegenheit geben, einen Mangel zu beheben oder die Verarbeitung oder Lieferung zu wiederholen, andernfalls erlöschen die Ansprüche der Gegenpartei.
Haftung
13.1. Im Falle eines Vertrags zwischen Tops Luftfilter und einer Gegenpartei, die in Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt, haftet Tops Luftfilter nicht für Schäden, die die Gegenpartei erleidet oder erleiden wird, es sei denn, diese Schäden sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Tops Luftfilter zurückzuführen.
13.2. Die Haftung von Tops Luftfilter ist – aus welchem Grund auch immer – auf den Betrag beschränkt, der im Rahmen der von Tops Luftfilter abgeschlossenen Versicherung ausgezahlt wird.
13.3. Wenn keine Zahlung im Rahmen einer Versicherungspolice erfolgt, ist die Haftung auf den Wert der Leistung (ohne MwSt.) beschränkt, bei deren Erfüllung Tops Luftfilter versagt hat, und darüber hinaus mit der Maßgabe, dass Tops Luftfilter nicht für indirekte Schäden wie entgangenen Umsatz/Gewinn, entgangene Geschäftschancen, immaterielle Schäden und Rufschädigung haftet.
13.4. Jeder Anspruch auf Schadensersatz gegen Tops Luftfilter verjährt nach Ablauf von 12 Monaten, es sei denn, es wurde vorher eine Mahnung erlassen. Die Verjährungsfrist beginnt an dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem die Gegenpartei von dem Schaden Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte Kenntnis erlangen können.
13.5. Haftungsbeschränkungs- oder Ausschlussklauseln, die von Dritten gegenüber Tops Luftfilter geltend gemacht werden können, können auch von Tops Luftfilter gegenüber der Gegenpartei im gleichen Umfang geltend gemacht werden.
Rechtsstreitigkeiten
14.1. Auf alle Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
14.2. Alle Streitigkeiten zwischen der Gegenpartei und Tops Luftfilter, die nicht gütlich beigelegt werden können, einschließlich derjenigen, die nur von einer der Parteien als solche betrachtet werden, werden vom zuständigen Gericht am Ort des Firmensitzes von Tops Luftfilter entschieden, es sei denn, die Gegenpartei wählt innerhalb eines Monats das nach dem Gesetz zuständige Gericht.
Hinterlegung
15.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden bei der Industrie- und Handelskammer in Eindhoven unter der Nummer 60526009 hinterlegt.
Oder laden Sie hier die Allgemeinen Geschäftsbedingungen herunter.